Erleichterung bei der Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer |
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Zum 1.1.2015 wird ein "automatisiertes Verfahren" zum Abzug von Kirchensteuer
auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge eingerichtet. Entsprechend muss
z. B. die GmbH zur Vorbereitung des automatischen Abzugs der Kirchensteuer auf
Abgeltungsteuer einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern
die Religionszugehörigkeit aller Anteilseigner abfragen und auf Basis der
bereitgestellten Informationen die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer
einbehalten und abführen.
Mittlerweile konnte der Deutsche Steuerberaterverband e. V. zur Entlastung der Kapitalgesellschaften Erleichterungen erreichen. Danach sind - unter weiteren Voraussetzungen - von der Abfrage ausgenommen:
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