Verweigerung der vom Käufer gewählten Nacherfüllung durch den Verkäufer |
||||
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die
Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache
verlangen. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art
der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in
mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen,
ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für
den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des
Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der
Nacherfüllung. Das Recht des Verkäufers, auch diese zu
verweigern, bleibt unberührt. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass diese Einrede des Verkäufers nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil er zunächst jegliche Mängel bestritten und aus diesem Grund die Nacherfüllung insgesamt verweigert hat. Der Verkäufer ist in der Regel nicht daran gehindert, sich auf die Unverhältnismäßigkeit der Kosten der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung erst im Rechtsstreit über den Nacherfüllungsanspruch zu berufen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |
zurück zum Inhaltsverzeichnis |