Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung vom 1.3.2013 das Gesetz zur
Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
gebilligt. Das Gesetz erweitert die Rechte des unverheirateten Vaters im
Bereich der elterlichen Sorge, die bisher der Mutter allein zustand, wenn
die Eltern nicht die gemeinsame Sorge vereinbart hatten. Zukünftig
kann das Familiengericht diese auch dann übertragen, wenn nur ein
Elternteil einen entsprechenden Antrag stellt. Dabei soll es regelmäßig
die Übertragung der gemeinsamen Sorge beschließen, wenn sie dem
Kindeswohl nicht widerspricht.
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