Erleichterungen im Bilanzrecht für Kleinstunternehmen treten in Kraft |
||||
Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder
einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche
Personen (z. B. GmbH & Co KG) organisiert sind, unterlagen bisher
umfangreichen Vorgaben für die Rechnungslegung. Mit einer Gesetzesänderung
wurden nunmehr die Vorgaben für die Rechnungslegung für
Kleinstkapitalgesellschaften maßvoll abgeschwächt. Grundlage
ist die im Frühjahr 2012 in Kraft getretene Micro-Richtlinie
(2012/6/EU). Von der Entlastung können alle Kleinstkapitalgesellschaften profitieren, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen 2 der 3 nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten: Umsatzerlöse bis 700.000 , Bilanzsumme bis 350.000 sowie durchschnittlich 10 beschäftigte Arbeitnehmer. Inhaltlich sieht das Gesetz folgende wesentlichen Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung vor:
|
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |
zurück zum Inhaltsverzeichnis |