Neue Auslandsreisekosten ab 2013 |
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Das Bundesfinanzministerium teilt in seinem Schreiben vom 17.12.2012 die
neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten
für Auslandsdienstreisen, die ab dem 1.1.2013 zur Anwendung
kommen, mit. Diese können Sie im Internet unter
www.bundesfinanzministerium.de herunterladen. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend; dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug! Dieses Schreiben gilt auch für Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland. |
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