Eine Alternative für die freien Berufe - die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung "GmbB" |
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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung - als
Alternative zur britischen Limited Liability Partnership (LLP) - vorgelegt
und beschlossen. Das neue Gesetz macht die Partnerschaftsgesellschaft mit
beschränkter Berufshaftung möglich. Diese
Rechtsformvariante der Partnerschaftsgesellschaft für die freien
Berufe vereint steuerliche Transparenz mit einer Haftungsbeschränkung,
wenn es zu beruflichen Fehlern kommt. Damit passt die neue
Gesellschaftsform besonders zu Kanzleien und anderen freiberuflichen
Zusammenschlüssen, in denen die Partner hoch spezialisiert in Teams
zusammenarbeiten. Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung ist, dass die Vertragspartner eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflichtversicherung dient dem Schutz des Vertragspartners. Durch die Bezeichnung "mit beschränkter Berufshaftung" ist auf die Haftungsbeschränkung aufmerksam zu machen. Mit einem Inkrafttreten kann Anfang 2013 gerechnet werden. Der Gesetzentwurf sieht neben der herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaft mit Haftungskonzentration auf den Handelnden auch die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vor. Damit wird die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Haftung für andere Schulden wie Mieten und Löhne bleibt bestehen. Im Gegenzug wird ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungsschutz eingeführt und die Partnerschaft wird einen entsprechenden Namenszusatz z. B. "mbB" führen, der auch in das Partnerschaftsregister einzutragen ist. |
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