Zwischen der Schweiz und Deutschland wurde ein Steuerabkommen paraphiert.
Das Abkommen, das Anfang 2013 in Kraft treten soll, umfasst insbesondere
folgende Punkte:
- Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über
eine Abgeltungsteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz wurde
auf 26,375 % festgelegt. Dies entspricht dem in Deutschland geltenden
Abgeltungsteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag.
- Um zu verhindern, dass unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt
wird, können die deutschen Behörden in beschränktem Maße
Auskunftsgesuche stellen, die den Namen des Kunden, jedoch nicht
zwingend den Namen der Bank enthalten müssen.
- Zur Nachbesteuerung bestehender Bankbeziehungen in der Schweiz soll
Personen mit Wohnsitz in Deutschland - einmalig - die Möglichkeit
gewährt werden, eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten. Die Höhe
dieser Steuerbelastung liegt zwischen 19 und 34 % des Vermögensbestandes
und wird festgelegt aufgrund der Dauer der Kundenbeziehung sowie des
Anfangs- und Endbetrages des Kapitalbestandes. Anstelle einer solchen
Zahlung können die Betroffenen ihre Bankbeziehung in der Schweiz
gegenüber den deutschen Behörden offenlegen.
- Die Durchführung des Freistellungsverfahrens für
schweizerische Banken in Deutschland wird vereinfacht und die Pflicht
zur Anbahnung von Kundenbeziehungen über ein Institut vor Ort
aufgehoben. Ebenfalls gelöst wurde die Problematik des Kaufs
steuererheblicher Daten. Zum Paket gehört auch die Lösung möglicher
Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.
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