Musterklage wegen Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer |
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Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde "klarstellend" geregelt,
dass erhaltene Stückzinsen zu versteuern sind. Dabei ist auf den
Zufluss der Stückzinsen abzustellen. Damit unterliegen auch erhaltene
Stückzinsen bei der Veräußerung von Wertpapieren, die vor
dem 1.1.2009 angeschafft wurden, nach Einführung der Abgeltungsteuer
der Besteuerung. Beim Finanzgericht Münster (FG) ist nunmehr unter dem Aktenzeichen 2 K 3644/10 E ein Klageverfahren anhängig, in dem geltend gemacht wird, dass es sich bei der Änderung nicht um eine gesetzliche Klarstellung, sondern vielmehr um die Schaffung eines rückwirkenden Steuertatbestandes handeln würde. Anmerkung: Betroffene Steuerpflichtige sollten Einspruch einlegen. Einspruchsverfahren will die Finanzverwaltung ruhend stellen, sofern der Einspruch auf das anhängige FG-Verfahren gestützt wird. Aussetzung der Vollziehung wird jedoch nicht gewährt. |
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