GmbH-Geschäftsführer - Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Abberufung |
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Nach Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags hat
der Geschäftsführer einer GmbH grundsätzlich keinen
Anspruch auf Beschäftigung in einer seiner früheren Tätigkeit
vergleichbaren leitenden Funktion. Der Anstellungsvertrag hat regelmäßig
nur die Beschäftigung als Geschäftsführer zum Inhalt. Eine Tätigkeit unterhalb der Organebene ist typischerweise nicht vereinbart, der abberufene Geschäftsführer kann sie daher auch nicht verlangen. Etwas anderes kann gelten, wenn der Anstellungsvertrag die Möglichkeit einer anderen Beschäftigung vorsieht. |
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