Erbschaftsteuer: Änderungen beim Verwaltungsvermögen geplant |
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Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz wurden die Begünstigungen für
Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliche Vermögen und
Anteile von mehr als 25 % an Kapitalgesellschaften erweitert. Danach
bleiben 85 % des begünstigten Vermögens unter weiteren
Voraussetzungen steuerfrei, wenn das Verwaltungsvermögen des
Betriebes unter 50 % liegt; bzw. 100 %, wenn das Verwaltungsvermögen
unter 10 % liegt. Zum Verwaltungsvermögen gehören u. a. Dritten
zur Nutzung überlassene Grundstücke, soweit bestimmte
Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 (JStG) beinhaltet zwei Regelungen, welche die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen in Zusammenhang mit dem sog. Verwaltungsvermögen gravierend einschränken werden. Die Neuregelung soll auf Erwerbe Anwendung finden, für die die Steuer nach dem Tag der Verkündung des JStG entsteht. Hier besteht u. U. Handlungsbedarf. Wegen der Komplexität des Themas sollten sich betroffene Steuerpflichtige schnellstens von uns beraten lassen. Anmerkung: Allgemein gilt darauf hinzuweisen, dass zu den derzeitigen Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes viele Verfahren anhängig sind. Entsprechende Erbschaftssteuerbescheide sollten unbedingt offengehalten werden. |
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