Aufwertung ehrenamtlicher Betreuer |
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Ehrenamtliche Betreuer von Menschen in Pflegeheimen erhalten in Zukunft
dieselben steuerlichen Privilegien wie Übungsleiter. Für
Betreuer gilt deshalb ebenfalls eine jährliche Steuerbefreiung von
2.100 . Mit der Erstreckung der Übungsleiterpauschale auf freiwillige Betreuer will der Gesetzgeber nicht nur signalisieren, dass ihm das Ehrenamt wichtig ist, sondern auch steigenden Ausgaben für Berufsbetreuungen entgegenwirken. |
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