Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.7.2009 dem "Gesetz zur Änderung
des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften" zugestimmt. Die ab
dem 1.8.2009 geltende Regelung beinhaltet eine Wahloption für die
Versicherten. Sie können zukünftig wählen zwischen dem
bisher üblichen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche
bei Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes, oder sie entscheiden sich für
den ermäßigten Satz und versichern das Krankengeld entweder gar
nicht oder schließen einen von den gesetzlichen Krankenkassen oder
einem privaten Versicherungsunternehmen angebotenen Wahlzusatztarif ab.
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