Versandkosten bei Widerruf des Vertrages |
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Die Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen
im Fernabsatz bestimmt, dass ein Verbraucher einen Vertragsabschluss im
Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne
Strafzahlung und ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Übt
der Verbraucher sein Widerrufsrecht aus, so hat der Lieferer die vom
Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen
Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines
Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren
Kosten der Rücksendung der Waren. Einem Verbraucher, der einen
Vertragsabschluss im Fernabsatz widerruft, dürfen demnach die
Kosten der Zusendung der Ware nicht auferlegt werden. So stellte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 15.4.2010 fest, dass die Richtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die Kosten der Zusendung der Waren auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt. Die Bestimmungen der Richtlinie zu den Rechtsfolgen des Widerrufs haben eindeutig zum Ziel, den Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten. Eine Auslegung, nach der es den Mitgliedstaaten erlaubt wäre, zuzulassen, dass im Widerrufsfall die Kosten der Zusendung zulasten dieses Verbrauchers gingen, liefe diesem Ziel zuwider. |
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