Dauerhafte Aufbewahrung von Unterlagen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen |
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Bis 31.12.2008 wurden Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne
unterschiedlich besteuert. So blieben z. B. private Veräußerungsgewinne
aus Aktien und Investmentfonds - außerhalb der einjährigen
Haltefrist - steuerfrei. Zur Sicherung und zum Beweis der Höhe der Anschaffungskosten zum Kaufzeitpunkt sollten alle Kaufbelege von Wertpapieren sowie die Depotauszüge aufbewahrt werden. So kann auch in (ferner) Zukunft nachgewiesen werden, zu welchem Kaufpreis welches Wertpapier zu welchem Zeitpunkt erworben wurde. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Wertpapiere vor dem 31.12.2008 gekauft wurden, deren Veräußerungsgewinne steuerfrei bleiben. Aber auch beim Wechsel der depotführenden Bank können diese Unterlagen erhebliche steuerliche Bedeutung haben. |
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