Bitte alle Steuerbescheide zur Prüfung einreichen


Es mehren sich Fälle, in denen Mandanten Steuerbescheide nicht rechtzeitig zur Prüfung überlassen, z. B. weil das Ergebnis mit der bei der Zusendung der Steuererklärung gemachten Prognose übereinstimmt.

Leider wird dann meistens zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. bei der Bearbeitung der nächsten Steuererklärung, festgestellt, dass zwar das Ergebnis zutreffend ist, aber nicht alle hier angebrachten Vorbehalte, die nach der Abgabenordnung aufzunehmen wären, im Bescheid enthalten sind. Wir bitten Sie deshalb, alle Bescheide sofort nach Eingang zur Prüfung an uns weiterzuleiten.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

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