Jahressteuerbescheinigung für Kapitalerträge weiter beantragen |
||||
Für Kapitalanleger ist es immer noch sinnvoll, bei ihrer Bank eine
Jahressteuerbescheinigung zu verlangen und diese ihrer Steuererklärung
- mit der Anlage KAP - beizufügen. Solche Fälle können z.
B. sein: Ein Freistellungsauftrag wurde nicht oder in zu geringer Höhe
erteilt bzw. ausgeschöpft, der persönliche Steuersatz liegt
unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 % und auf der Anlage KAP wird die
sog. Günstigerprüfung beantragt, Steuerpflichtige können
die Einbeziehung der Kapitalerträge in die Bemessungsgrundlage für
den Spendenabzug beantragen, die Ausnutzung von Verlustverrechnungen aus
privaten Veräußerungsgeschäften soll in Anspruch genommen
werden. Daneben sind Fälle denkbar, in denen die Finanzämter die Jahressteuerbescheinigungen im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärungen anfordern. Des Weiteren muss die Anlage KAP auch bei Auslandskonten und -depots oder Zinsen aus Privatdarlehen, Steuererstattungszinsen, verdeckten Gewinnausschüttungen, Veräußerungsgewinnen aus GmbH-Anteilen und Lebensversicherungen ausgefüllt werden. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |
zurück zum Inhaltsverzeichnis |