Elektronische Bilanz wird um ein Jahr - auf 2012 - verschoben


Für nach dem 31.12.2010 beginnenden Wirtschaftsjahre sollte für Unternehmen die Pflicht bestehen, die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit den Steuererklärungen elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Die Verbandsanhörung im Bundesfinanzministerium am 11.10.2010 hat jedoch deutlich gemacht, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in den Unternehmen noch nicht vollständig vorhanden sind.

Daher wird die Pflicht zur Abgabe der elektronischen Bilanz (E-Bilanz) sowie der E-Gewinn- und Verlustrechnung nunmehr um ein Jahr - also auf 2012 - verschoben.

Derweil sollten die betroffenen Unternehmen die Zeit bis zur erstmaligen Anwendungspflicht dafür nutzen, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Übermittlung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen zu optimieren.

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