Aufzeichnungen eines Diktiergeräts als Fahrtenbuch |
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Wieder einmal musste sich ein Finanzgericht (FG) - hier das FG Köln -
mit der Frage befassen, wann ein "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch"
steuerlich anzuerkennen ist. Im entschiedenen Fall ging es um die mündliche
Aufnahme auf ein Diktiergerät und anschließende Aufzeichnung in eine
Excel-Tabelle. Dazu äußerte sich das FG wie folgt: Aus dem Wortlaut und aus dem Sinn und Zweck der Regelung im Einkommensteuergesetz folgt, dass die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein müssen. Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt worden ist. Die vom Steuerpflichtigen besprochenen Kassetten stellen aus nachfolgenden Gründen kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch dar:
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