Haftung des Haus- und Mietverwalters bei versäumter Bonitätsprüfung |
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Vereinbaren die Parteien in einem Mietverwaltervertrag, dass der
Mietverwalter auch zur sorgsamen Auswahl eines geeigneten Mieters
verpflichtet ist, gehört dazu grundsätzlich auch eine Bonitätsprüfung
der Mietinteressenten. Die Auswahl des "richtigen" Mieters ist
eine für den Wert der Immobilie entscheidende Frage. Denn dieser wird
erheblich auch von der Nachhaltigkeit der Miete beeinflusst, die
ihrerseits an der Laufzeit des Mietvertrages und insbesondere der Bonität
des Mieters gemessen wird. Aufschluss über die finanzielle Situation eines Mietinteressenten können beispielsweise die Vorlage einer Schufa-Auskunft bzw. die Unterlagen des Steuerberaters oder das Vorlegen einer aktuellen Lohnbescheinigung bzw. Lohnabrechnung geben. Kommt der Verwalter seiner Verpflichtung zur Bonitätsprüfung nicht nach, hat der Auftraggeber u. U. einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verwalter. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf reicht die Einholung einer Selbstauskunft des Interessenten für eine Bonitätsprüfung nicht aus. |
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