Im Wettbewerb zwischen Konkurrenzprodukten ist es untersagt, mit einer
Werbeanzeige die Mitbewerber gezielt zu behindern. Wer durch Werbung nicht
die Chancen des eigenen Produkts verbessern will, sondern nur die Verdrängung
der Mitbewerber beabsichtigt, hat die entsprechende Werbung zu
unterlassen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ist es dem
Anbieter eines regionalen Anzeigeblatts verboten, bei Lesern mit einem
Aufkleber für den Briefkasten zu werben, der den Einwurf anderer
Anzeige-blätter in Briefkästen gezielt verhindern soll.
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