Steuerfreie Zuschläge bei der Berechnung des Elterngeldes |
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Die Richter des Bundessozialgerichts haben in zwei Urteilen vom 5.4.2012
entschieden, dass steuerfreie Zuschläge für Sonntags-,
Feiertags- oder Nachtarbeit bei der Bemessung des Elterngeldes nicht zu
berücksichtigen sind. Im ersten Fall hatte ein Vater zusätzlich zu seinem Gehalt steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bezogen. Im zweiten Fall war eine Mutter vor der Geburt als Krankenschwester beschäftigt und erhielt ebenfalls Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit. Diese Zuschläge wurden jeweils bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. |
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