Steueranmeldungen rechtzeitig abgeben! |
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Härtere Zeiten drohen Unternehmern, die ihre regelmäßigen
Steueranmeldungen, etwa bei der Umsatz- oder Lohnsteuer, nicht rechtzeitig
abgeben. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie für die Finanzämter
sollen künftig solche verspäteten Erklärungen sogleich an
die Strafsachenstelle zugeleitet werden. Damit droht für viele Steuerpflichtige eine erhebliche Eskalation des Steuerverfahrens. Zwar stellte auch bisher eine verzögerte Abgabe einer Steuererklärung nach allgemeiner Meinung eine "Steuerhinterziehung auf Zeit" dar. Dies gilt unverändert aber nur, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich die Zahlung durch Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Frist verzögert. In vielen Fällen beruht aber die Verspätung auf anderen Gründen, wie Krankheit, fehlenden Unterlagen oder schlichtweg Vergesslichkeit. In diesem Sinne verzichtete eine frühere Version der genannten Anweisung ausdrücklich auf die automatische Einschaltung der Straf- und Bußgeldstelle, sofern Steueranmeldungen im Finanzamt nicht rechtzeitig eingingen. |
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