Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen)für das Kalenderjahr 2012 |
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Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben bei bestimmten
Gewerbezweigen wurden für 2012 durch die Finanzbehörden neu
festgesetzt und um ca. 4,3 % erhöht. Sie bieten dem Steuerpflichtigen
die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen
und entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von
Einzelentnahmen. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine
Person. Sonderregelungen gelten für Personen vom 2. bis zum 12.
Lebensjahr (50 %). Die Werte sind über die Website "http://www.bundesfinanzministerium.de" unter der Rubrik - Wirtschaft und Verwaltung - Steuern - Veröffentlichungen zu Steuerarten - Betriebsprüfung - Richtsatzsammlung/Pauschbeträge - abrufbar. |
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