Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen |
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Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des
Steuerverfahrens wurden u. a. papierbasierte Verfahrensabläufe durch
elektronische Kommunikation ersetzt. Dazu gehört auch
Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass die elektronische Übermittlung von Einkommensteuererklärungen mit Gewinneinkünften für beschränkt Steuerpflichtige sowie von Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung mit mehr als 10 Beteiligten später - vermutlich zum 1.1.2013 - startet. |
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