Für 2012 müssen die Freibeträge grundsätzlich neu
beantragt werden! Arbeitnehmer, die für Aufwendungen oder
Pauschbeträge, die ihnen zustehen, einen Freibetrag auf ihrer
Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, müssen bei ihrem "Wohnsitz-Finanzamt"
einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dies gilt
auch dann, wenn keine höheren Freibeträge als im Vorjahr berücksichtigt
werden sollen. Der Pauschbetrag für Behinderte und Hinterbliebene
braucht hingegen nur dann neu beantragt zu werden, wenn dieser in der
Information zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen nicht enthalten ist. Der
Antrag für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren muss bis spätestens
30.11. des betreffenden Kalenderjahres beim Finanzamt gestellt werden. Für
2012 ist damit der 30.11.2012 der letzte Termin. Dies ist insbesondere
interessant, wenn folgende Parameter vorliegen: hohe Werbungskosten (z. B.
Fahrtkosten), außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben
(Voraussetzung: diese müssen mindestens 600 pro Jahr
betragen), Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen an geschiedene oder
dauerhaft getrennt lebende Ehegatten, Pauschbeträge für
behinderte Menschen und Hinterbliebene, haushaltsnahe Dienstleistungen und
Verluste.
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