Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer sollten unbedingt ihre Steuerbescheide 2010 prüfen lassen |
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Auf den Lohnsteuerbescheinigungen 2010 waren bei freiwillig
krankenversicherten Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge
überweist, zu geringe Beiträge ausgewiesen worden. Fehlerhaft
ausgestellte Bescheinigungen werden bei der Einkommensteuerveranlagung "maschinell
erkannt", versichert die Bundesregierung. "Im Regelfall"
werden daher keine Mehrbelastungen entstehen. Bei einem ledigen
Arbeitnehmer hätte die maximale steuerliche Mehrbelastung rund 1.560
betragen können. "Arbeitnehmer müssen nicht befürchten, dass die Angabe gekürzter Beiträge zu Nachteilen im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer führt", schreibt die Regierung, empfiehlt aber gleichzeitig, "dass die betroffenen Arbeitnehmer prüfen, ob im Steuerbescheid die tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt wurden". Dies gelte besonders für Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung schon abgegeben hätten. |
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