Umzugskosten/Unterrichtskosten ab 1.1.2011 |
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Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind maßgebend ist, beträgt ab 1.1.2011 1.612 . Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt für Verheiratete 1.279 und für Ledige 640 . Der Pauschbetrag erhöht sich für jede weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten um 282 . |
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