Aufwertung ehrenamtlicher Betreuer


Ehrenamtliche Betreuer von Menschen in Pflegeheimen erhalten in Zukunft dieselben steuerlichen Privilegien wie Übungsleiter. Für Betreuer gilt deshalb ebenfalls eine jährliche Steuerbefreiung von 2.100 €.

Mit der Erstreckung der Übungsleiterpauschale auf freiwillige Betreuer will der Gesetzgeber nicht nur signalisieren, dass ihm das Ehrenamt wichtig ist, sondern auch steigenden Ausgaben für Berufsbetreuungen entgegenwirken.

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