Dokumentationspflicht der Banken


Das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung wurde am 4.8.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neue Beratungsdokumentation, nach der Banken verpflichtet werden, den Inhalt jeder Anlageberatung bei Privatanlegern zu protokollieren und den Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen, soll ab dem 1.1.2010 gelten. Damit bleibt den Banken die benötigte Zeit für organisatorische Vorbereitungen.

Ausführlicher Beitrag:  Neue Regeln zur Stärkung des Anlegerschutzes

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