Dokumentationspflicht der Banken |
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Das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei
Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung wurde
am 4.8.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neue
Beratungsdokumentation, nach der Banken verpflichtet werden, den Inhalt
jeder Anlageberatung bei Privatanlegern zu protokollieren und den Kunden
eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen, soll ab dem 1.1.2010
gelten. Damit bleibt den Banken die benötigte Zeit für
organisatorische Vorbereitungen. Ausführlicher Beitrag: Neue Regeln zur Stärkung des Anlegerschutzes |
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