Gleichstellung von Lebenspartnern bei der Schenkung-, Erbschaft- und Grunderwerbsteuer |
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Durch das Jahressteuergesetz 2010 soll die gleichheitswidrige
Benachteiligung von Lebenspartnern im Bereich des Steuerrechts um einen
entscheidenden Schritt abgebaut werden. Künftig sollen eingetragene
gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Erbschaft- und
Schenkungsteuergesetz und im Grunderwerbsteuergesetz genauso behandelt
werden wie Ehegatten. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 sieht im Bereich der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer eine völlige Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehegatten vor. Dies bedeutet, dass für Lebenspartner bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer künftig die Steuerklasse gilt wie bei Ehegatten. Die Gleichstellung bei der Grunderwerbsteuer führt dazu, dass bei Grundstücksübertragungen zwischen Lebenspartnern - genauso wie bislang bei Ehegatten - in Zukunft keine Grunderwerbsteuer mehr anfällt. |
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