Rechtliche Probleme für deutsche Reiseleiter in Mitgliedstaaten |
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Weil der Beruf des Reiseleiters in Deutschland nicht reglementiert ist, können
die Reiseleiter im Ausland u. U. Probleme bei der Berufsanerkennung
bekommen. So gibt es in Deutschland keine Behörde, die ihnen ihre
Berufserfahrung bescheinigen könnte. Einige Mitgliedstaaten tun sich
schwer, Arbeitgeberbescheinigungen oder Nachweise des Finanzamtes als
gleichwertige Nachweise zu akzeptieren. Wenn ein Reiseleiter aus einem Land wie Deutschland stammt, in dem der Beruf nicht reglementiert ist, muss er nach Angaben der Bundesregierung nachweisen können, "dass er den Beruf mindestens zwei Jahre während der vorhergehenden zehn Jahre in diesem Mitgliedstaat ausgeübt hat, damit er die Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat, der den Beruf des Reiseleiters reglementiert hat, ausüben kann". Reglementiert ist der Beruf des Reiseleiters in Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Frankreich, Belgien, Österreich, Zypern und Malta. |
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