Jahressteuerbescheinigung für Kapitalerträge weiter beantragen |
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Durch die "Abgeltungsteuer" ist die Einkommensteuer auf
Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten und die
Steuerpflichtigen könnten auf die Anlage KAP (Einkünfte
aus Kapitalvermögen) bei ihrer Steuererklärung ab 2009
verzichten. Die Banken versenden daher Bescheinigungen über die Zinserträge aus dem vergangenen Jahr oft nur auf Verlangen ihrer Kunden. Für Kapitalanleger ist es in vielen Fällen dennoch sinnvoll, bei ihrer Bank eine Jahressteuerbescheinigung zu verlangen und diese ihrer Steuererklärung - mit der Anlage KAP - beizufügen. Solche Fälle können z. B. sein:
Daneben sind Fälle denkbar, in denen die Finanzämter die Jahressteuerbescheinigungen im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärungen anfordern. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn Steuerzahler außergewöhnliche Belastungen wie Scheidungskosten, Medikamenten-Zuzahlung, Ausgaben für Zahnersatz oder Brille geltend machen. Hier werden die Kapitalerträge vom Finanzamt benötigt, um die sogenannte zumutbare Eigenbelastung des Steuerzahlers festzustellen. Des Weiteren muss die Anlage KAP auch bei Auslandskonten und -depots oder Zinsen aus Privatdarlehen, Steuererstattungszinsen, verdeckten Gewinnausschüttungen, Veräußerungsgewinnen aus GmbH-Anteilen und Lebensversicherungen ausgefüllt werden. Anmerkung: Es empfiehlt sich demnach eigentlich immer, die Jahressteuerbescheinigungen auch in Zukunft grundsätzlich anzufordern. |
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