Ist die Herabsetzung der Altersgrenze für den Kindergeldanspruch verfassungsgemäß?


Eltern erhalten ab 2007 für ihre Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 das Kindergeld nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (vorher bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres). Eine Übergangsregelung ist für die Kinder des Geburtsjahrgangs 1982 vorgesehen. Sie erhalten das Kindergeld bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.

Die Absenkung der Altersgrenze hat zahlreiche negative Auswirkungen auf die kindbedingten Steuerfreibeträge wie z. B. Kinderzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz. Auch im Beamtenrecht ergeben sich Änderungen.

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte die Frage, ob die neue Regelung verfassungswidrig ist, verneint und eine anhängige Klage zuungunsten des klagenden Steuerpflichtigen entschieden. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob die Herabsetzung der Altersgrenze - auch unter Berücksichtigung der Übergangsregelung - verfassungsgemäß ist, zugelassen. Diese ist unter dem Aktenzeichen III R 68/09 dort anhängig.

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