Doppelte Höchstbeträge bei Handwerkerleistungen bereits ab 2008?


Seit dem 1.1.2009 sind Aufwendungen für Handwerkerleistungen (Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) besser von der Steuer absetzbar. Der bisherige Steuerbonus von bis zu 600 € pro Jahr wird auf 1.200 € verdoppelt.

In der Fachliteratur wird nunmehr teilweise die Meinung vertreten, dass der erhöhte Betrag bereits ab dem Jahr 2008 anzuwenden sei, weil das Gesetz zur "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung", mit dem der neue Höchstbetrag eingeführt worden ist, bereits vor dem 1.1.2009 in Kraft getreten ist.

Das Finanzgericht Münster folgt in seinem Beschluss vom 11.12.2009 dieser Auffassung nicht. Aus seiner Sicht bestehen keine ernsthaften Zweifel daran, dass der auf 1.200 € heraufgesetzte Ermäßigungshöchstbetrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erst ab dem Jahr 2009 gilt.

Anmerkung: Zu diesem Sachverhalt sind weitere Verfahren bei Finanzgerichten anhängig. Haushaltsnahe Dienstleistungen sollten deshalb zwingend in der Steuererklärung für 2008 angegeben werden. Sollte das Finanzamt die Aufwendungen nicht bis zum neuen Höchstbetrag anerkennen, sollte ggf. Einspruch eingelegt und mit Hinweis auf die anstehenden Entscheidungen Ruhen des Verfahrens beantragt werden.

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