Verlängerung der Frist für die Abgabe von Anträgen auf Vorsteuervergütung für das Kalenderjahr 2009 |
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Der EU-Ministerrat hat am 14.10.2010 die Frist, bis zu der EU-einheitlich
Vorsteuer-Vergütungsanträge für das Kalenderjahr 2009
eingereicht werden können, bis zum 31.3.2011 verlängert. Eine
entsprechende Umsetzung dieser Verlängerung durch Änderung der
Umsatzsteuerdurchführungsverordnung ist nicht mehr möglich. Das Bundesfinanzministerium lässt es deshalb zu, dass im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer die Vergütung von Vorsteuerbeträgen für das Kalenderjahr 2009 bis zum 31.3.2011 beantragen können. Entsprechend kann ein im Inland ansässiger Unternehmer einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen EU-Mitgliedstaat für das Kalenderjahr 2009 dem Bundeszentralamt für Steuern bis zum 31.3.2011 übermitteln. |
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