Bundesrat stimmt Winterreifenpflicht zu |
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Bisher war in der Straßenverkehrsordnung lediglich vorgeschrieben,
dass die Ausrüstung von Fahrzeugen "an die Wetterverhältnisse
anzupassen" ist. Hierzu zählte insbesondere die "geeignete
Bereifung". Eine Präzisierung dieser Vorschriften war nach einem
Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg notwendig geworden. Demnach
verstieß der vormalige Paragraf gegen das Bestimmtheitsgebot. Die
Verhängung von Bußgeldern sei deshalb verfassungswidrig. Mit
Inkrafttreten der Neuregelungen am 4.12.2010 gilt für Auto- und
Lkw-Fahrer u. a.:
Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen werden verdoppelt. Das Fahren ohne Winterreifen bei o. g. Wetterverhältnissen kostet künftig 40 . Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80 an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden. |
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