Bundesregierung verabschiedet Gesetz zur Wachstumsbeschleunigung


Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien ein steuerliches Sofortprogramm beschlossen, das zum 1.1.2010 in Kraft treten soll. Bei Drucklegung dieses Informationsschreibens waren die genauen Einzelheiten des Gesetzes noch nicht bekannt. Über die jeweiligen Neuregelungen werden wir Sie deshalb in einem der folgenden Schreiben im Detail informieren. Vorab möchten wir jedoch auf die von der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen hinweisen. So wurde u. a. festgelegt:

Die Kinderfreibeträge für jedes Kind werden von 6.024 € ab dem Veranlagungszeitraum 2010 auf 7.008 € angehoben. Zugleich wird das Kindergeld erhöht. Es steigt für jedes Kind um 20 €. Für das erste und zweite Kind gibt es 184 €, für das dritte 190 €, ab dem vierten Kind kommen 215 € zum Tragen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € können ab 2010 in dem Jahr wieder abgeschrieben werden, in dem sie angeschafft oder hergestellt werden. Alternativ dazu ist es auch möglich, einen Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € einzurichten.

Der Umsatzsteuersatz bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe soll für Übernachtungen auf 7 % gesenkt werden. Betroffene Hotel- und Gaststättenbetriebe müssen rechtzeitig eine Anpassung der Buchhaltung vornehmen, sodass die Rechnungserstellung ab 2010 korrekt ablaufen kann. Maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Auf die Vertragsvereinbarung oder Rechnungsstellung kommt es hier nicht an.

Die Idee bei der Einführung der Zinsschranke war, dass vor allem Konzerne, die in Deutschland Gewinne verbuchen, diese nicht einfach auf Tochtergesellschaften im Ausland verlagern können, um in Deutschland weniger oder keine Steuer zu zahlen. Die Regeln der Zinsschranke stellen krisenbedingt für viele kleine und mittlere Unternehmen ein Problem dar. Deshalb wird unter anderem die Freigrenze von 1 Mio. € dauerhaft auf 3 Mio. € erhöht, um vor allem den Mittelstand zu entlasten.

Bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen wird der Finanzierungsanteil bei Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter von bisher 65 auf 50 % herabgesetzt.

Bei den Verlustabzugsbeschränkungen ("Mantelkauf") soll die zeitliche Beschränkung bei der Sanierungsklausel zur Verlustnutzung bei Anteilsübertragungen aufgehoben und der Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven zugelassen werden.

Auch für Erben kommen Verbesserungen zum Tragen. Ziel ist, eine geringere Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder zu erreichen. Vorgesehen ist ein neuer Steuertarif von 15 bis 43 % (bis 31.12.2009 zwischen 30 und 50 %). Gleichzeitig werden auch die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge weiter verbessert. Bei der alten Regelung blieben 85 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei, wenn das Unternehmen 7 Jahre fortgeführt wurde und die Lohnsumme am Ende des gesamten Zeitraums nicht unter 650 % der Ausgangssumme gesunken war. Die neue Regelung sieht eine Verkürzung der Behaltensfrist auf 5 Jahre und der Lohnsumme auf 400 % vor. Die Lohnsummenregelung gilt nur bei mehr als 20 Mitarbeitern (vorher 10). Das unschädliche Verwaltungsvermögen darf weiterhin höchstens 50 % betragen. 100 % des begünstigten Betriebsvermögens blieben nach der ursprünglichen Regelung steuerfrei, wenn das Unternehmen 10 Jahre fortgeführt würde und die Lohnsumme am Ende des gesamten Zeitraums nicht unter 1.000 % der Ausgangssumme gesunken war. Nach der neuen Regelung sind es 7 Jahre bei einer Lohnsumme von 700 %. Dies gilt nur bei Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten. Das unschädliche Verwaltungsvermögen darf in diesem Fall höchstens 10 % betragen.

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